Der Pkw-Führerschein – für die meisten der erste überhaupt. Auf dieser Seite steht, was du damit fahren darfst, was vorgeschrieben ist und wie du mit 17 anfangen kannst, statt auf den 18. Geburtstag zu warten.
Alle Angaben hier sind gesetzlich festgelegt (Fahrerlaubnisverordnung) und gelten bei jeder Fahrschule gleich.
B
Deine Klasse. Dein Einstieg.
Klasse B im Steckbrief
Mindestalter
18 Jahre. Mit Begleitetem Fahren (BF17) startest du ab 17.
Fahrzeuge
Kraftwagen bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Anhänger
Bis 750 kg immer. Schwerere nur, solange Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht übersteigen.
Eingeschlossen
Klasse AM (Roller bis 45 km/h) und Klasse L (Zugmaschinen bis 40 km/h) – ohne zusätzliche Prüfung.
Probezeit
Zwei Jahre. Bei BF17 beginnt sie bereits mit der Prüfbescheinigung, also mit 17.
Vorbesitz
Keiner nötig. Klasse B ist für die meisten der erste Führerschein.
Was du mit Klasse B fahren darfst
Und ebenso wichtig: wo sie endet. Die zweite Liste erspart dir die Frage am Anhänger-Verleih.
Damit fährst du
Pkw, Kombi und Van bis 3,5 t – auch der Mietwagen im Urlaub
Wohnmobile, solange sie 3,5 t zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten
Anhänger bis 750 kg, also den üblichen Kastenanhänger vom Baumarkt
Roller und Mopeds bis 45 km/h (Klasse AM ist eingeschlossen)
Zugmaschinen bis 40 km/h (Klasse L ist eingeschlossen)
Dafür brauchst du mehr
Fahrzeuge über 3,5 t – dafür brauchst du C1 oder C
Kombinationen über 3,5 t – dafür B96 (bis 4,25 t) oder BE (bis 7 t)
Motorräder über 45 km/h – das sind A1, A2 und A
Automatik und Anhänger
Drei Erweiterungen rund um Klasse B, nach denen am häufigsten gefragt wird.
B197Automatik ohne Einschränkung
Wer auf Automatik geprüft wird, bekommt normalerweise die Schlüsselzahl 78 in den Führerschein – und darf dann keinen Schaltwagen fahren. B197 hebt das auf: Ausbildung und Prüfung laufen im Automatikwagen, im Führerschein steht trotzdem die volle Klasse B. Bedingung sind mindestens zehn Fahrstunden Schaltkompetenz und eine Testfahrt von mindestens 15 Minuten – beides vor der praktischen Prüfung, beides bei der Fahrschule.
Bei uns bekommst du die Ausbildung nach B197.
B96Größerer Anhänger, keine Prüfung
B96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Schlüsselzahl: Damit darf die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 4.250 kg wiegen statt 3.500 kg. Statt einer Prüfung steht eine Schulung an – 2,5 Stunden Theorie, 2,5 Stunden auf dem Übungsplatz und 3,5 Stunden Fahren im Verkehr.
Die B96-Schulung machst du direkt bei uns.
BEDie eigene Anhängerklasse
Reicht B96 nicht, ist BE der nächste Schritt: Anhänger bis 3.500 kg, Kombination bis 7.000 kg. Dafür ist eine praktische Prüfung nötig – eine zusätzliche Theorieprüfung nicht.
Zusammen zwölf Pflichtfahrten à 45 Minuten. Wie viele Übungsstunden du davor brauchst, ist bei jedem anders – das schätzen wir gemeinsam ein, statt dir vorher eine Zahl zu versprechen.
Keine pauschale Zahl. Dein eigener Weg.
Erweiterst du eine bestehende Fahrerlaubnis, sind es nur 6 Doppelstunden Grundstoff
Ein Jahr früher.Ein Stück unabhängiger.
Schon ab17
03Begleitetes Fahren
Dein Platz ist hinterm Steuer.
Ausbildung und Prüfung laufen ganz normal – nur bekommst du zunächst keinen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung. Bis zum 18. Geburtstag fährst du damit ausschließlich mit einer eingetragenen Begleitperson, danach holst du den Führerschein ab und fährst allein.
Der Vorteil ist nicht nur das Jahr Vorsprung: Ein Jahr Fahrpraxis mit jemandem auf dem Beifahrersitz ist die beste Vorbereitung auf die Zeit danach.
Das muss die Begleitperson erfüllen
Mindestens 30 Jahre alt
Seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Klasse B
Höchstens ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
Im Antrag eingetragen – mehrere Begleiter sind möglich
Für dich gilt am Steuer 0,0 Promille, und bis zum 18. Geburtstag darfst du nur in Deutschland fahren – das schreibt die Fahrerlaubnis-Verordnung als Auflage vor. Wer ohne eingetragene Begleitung fährt, riskiert den Widerruf der Prüfbescheinigung, eine verlängerte Probezeit und ein Aufbauseminar.
Du füllst den Anmeldebogen aus – bei uns im Büro oder von zu Hause. Bist du noch nicht 18, unterschreiben deine Eltern mit.
02
Unterlagen besorgen
Sehtest beim Optiker oder Augenarzt, Erste-Hilfe-Kurs mit neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (den brauchst du nur einmal im Leben) und ein biometrisches Passbild. Damit geht der Antrag an die Führerscheinstelle – erlaubt ist das bis zu sechs Monate vor deinem Mindestalter.
03
Theorie lernen
14 Doppelstunden Pflichtunterricht bei uns, dazwischen übst du die amtlichen Fragebögen online im 360°-Lerncenter.
04
Theoretische Prüfung
30 Fragen am Rechner, höchstens 10 Fehlerpunkte. Zwei mit je fünf Fehlerpunkten bewertete Fragen falsch – und sie ist nicht bestanden. Antreten darfst du bis zu drei Monate vor dem Mindestalter.
05
Fahrstunden und Sonderfahrten
Zuerst Übungsstunden in deinem Tempo, dann die zwölf vorgeschriebenen Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit.
06
Praktische Prüfung
Sie dauert mindestens 55 Minuten, davon mindestens 30 Minuten reine Fahrzeit – der Rest sind Grundfahraufgaben, Vorbereitung und die Bekanntgabe des Ergebnisses. Frühester Termin ist einen Monat vor dem Mindestalter, und die bestandene Theorieprüfung gilt zwölf Monate – so lange hast du Zeit für die Praxis.
05Kosten & Klarheit
Dein Führerschein. Klar kalkuliert.
Einen Festpreis für den Führerschein kann niemand seriös nennen – er hängt daran, wie viele Übungsstunden du brauchst. Woraus die Rechnung besteht, kannst du aber vorher wissen.
Das hängt an dir und an den Prüfungsterminen – eine Pauschale wäre geraten. Fest sind nur die Grenzen: Die theoretische Prüfung darfst du drei Monate vor dem Mindestalter ablegen, sie gilt danach zwölf Monate, und in dieser Zeit muss die praktische Prüfung folgen. Wer die Theorie zügig durchzieht, ist meist in wenigen Monaten fertig.
Ja, und du musst dir damit nichts verbauen. Eine Prüfung im Automatikwagen führt normalerweise zur Schlüsselzahl 78 – dann darfst du nur Automatik fahren. Über die Regelung B197 bekommst du die volle Klasse B: dafür sind mindestens zehn Fahrstunden Schaltkompetenz und eine Testfahrt von mindestens 15 Minuten vor der praktischen Prüfung nötig. Bei uns bilden wir nach B197 aus.
Nein. Klasse B schließt die Klasse AM ein, also Roller und Mopeds bis 45 km/h. Auch die Klasse L für Zugmaschinen bis 40 km/h ist dabei. Für ein Motorrad über 45 km/h brauchst du dagegen A1, A2 oder A.
Ja, und sie beginnt früher: Bei Begleitetem Fahren läuft die zweijährige Probezeit ab der Prüfbescheinigung, also ab 17. Wer mit 17 anfängt, hat sie damit oft schon mit 19 hinter sich.
Dann wiederholst du sie – frühestens nach zwei Wochen. Das gilt für die theoretische wie für die praktische Prüfung. Fällig werden dafür erneut die Prüfgebühr und das Vorstellungsentgelt; die Ausbildung selbst musst du nicht neu beginnen.
Ein Festpreis wäre unseriös, weil niemand vorher weiß, wie viele Übungsstunden du brauchst. Die Rechnung setzt sich aus Grundbetrag, Fahrstunden, Sonderfahrten und Vorstellungsentgelt zusammen, dazu kommen die Gebühren von Führerscheinstelle und Prüforganisation. Eine erste Orientierung bietet dir unser Kostenrechner.
07Anfragen
Dein nächster Move.
Schreib uns kurz, wann du anfangen willst – wir melden uns mit dem nächsten Theoriestart. Wenn du noch nicht sicher bist, ob BF17 für dich passt, frag einfach danach.