Ein Kurstag. Fürs Leben.

Wenn es zählt.
Weißt du weiter.

Ohne diesen Nachweis erteilt die Führerscheinstelle keine Fahrerlaubnis – egal, welche Klasse du machst. Es ist ein Kurstag, es gibt keine Prüfung, und du machst ihn genau einmal im Leben.

Das musst du wissen
Teilnehmerin übt die Herzdruckmassage an einer Reanimationspuppe, daneben leitet die Ausbilderin an

Ein Nachweis.
Für alle Klassen.

Alles hier steht in der Fahrerlaubnis-Verordnung und gilt bei jedem Anbieter und jeder Fahrschule gleich – daran ändert kein Angebot etwas.

Pflicht
Ohne Erste-Hilfe-Nachweis gibt es keine Fahrerlaubnis. Er gehört zu den Unterlagen, die dem Antrag bei der Führerscheinstelle beizufügen sind – zusammen mit Passbild und Sehtest.
Umfang
Mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. In der Praxis ist das ein Kurstag, oft an einem Samstag.
Inhalt
Theoretischer Unterricht und praktische Übungen – die Verordnung verlangt ausdrücklich beides. Vorgeschriebenes Thema ist außerdem Grundwissen zur Organ- und Gewebespende.
Welche Klassen
Alle. Vom Roller der Klasse AM bis zum Lkw mit Anhänger der Klasse CE ist es derselbe Kurs mit demselben Umfang.
Wer schult
Eine für solche Schulungen amtlich anerkannte Stelle oder ein Träger der öffentlichen Verwaltung – die Verordnung nennt dabei ausdrücklich auch Bundeswehr, Polizei und Bundespolizei.
Mindestalter
Für den Kurs schreibt die Verordnung keines vor. Du kannst ihn also machen, bevor du dich überhaupt anmeldest.
Gültigkeit
Kein Ablaufdatum. Erweiterst du später auf eine weitere Klasse, ist auf den Nachweis zu verzichten, wenn du schon einmal teilgenommen hast.

Neun Einheiten.
Ein gutes Gefühl.

Die häufigste Fehlinformation zum Thema: dass es für Lkw und Bus einen längeren Kurs gebe. Das stimmte bis 2015 und stimmt seither nicht mehr.

  • 9 × 45

    Minuten Unterricht

    Neun Unterrichtseinheiten sind der gesetzliche Mindestumfang. Mit Pausen ist das ein Tag – wer morgens anfängt, hat die Bescheinigung am Nachmittag in der Hand.

  • 1 Kurs

    Für jede Klasse

    Bis zum 1. April 2015 gab es zwei Formate: die kürzere Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen für Auto und Motorrad und einen doppelt so langen Kurs für Lkw und Bus. Heute ist es einer für alle.

  • 0 ×

    Wiederholung

    Für den Führerschein musst du nie auffrischen – auch nicht nach zwanzig Jahren und nicht für eine weitere Klasse. Nur wer im Betrieb als Ersthelfer benannt ist, wiederholt regelmäßig; das ist Arbeitsschutz und ein anderes Regelwerk.

Nach § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Der Kurs zählt zu den Fremdkosten deiner Ausbildung, ebenso wie Sehtest und Passbild.

Nicht nur zuhören.
Selbst ausprobieren.

Theorie und praktische Übungen – beides verlangt die Verordnung ausdrücklich. Geübt wird an Puppen und aneinander, nicht am Papier.

Das passiert am Kurstag

  • Unfallstelle absichern und sich selbst dabei nicht in Gefahr bringen
  • Notruf 112 – was die Leitstelle von dir wissen muss
  • Helm abnehmen und Verletzte aus dem Fahrzeug retten
  • Bewusstlose ansprechen, Atmung prüfen, stabile Seitenlage
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung, auch mit einem Defibrillator (AED)
  • Blutungen stillen, Wunden versorgen, Schock erkennen
  • Verbrennungen und Knochenbrüche, Betreuen bis der Rettungsdienst da ist
  • Grundwissen zur Organ- und Gewebespende – vorgeschriebener Teil des Kurses

Das erwartet dich nicht

  • Keine Prüfung, keine Note, kein Test am Ende
  • Keine Vorkenntnisse – der Kurs fängt bei null an
  • Kein Auswendiglernen von Fachbegriffen
  • Keine Auffrischung nach ein paar Jahren, jedenfalls nicht für den Führerschein

Vielleicht hast
du schon alles.

Nicht jeder muss den Tag investieren. Prüf diese Liste, bevor du buchst.

  • Du hast schon eine Fahrerlaubnis oder früher an einer solchen Schulung teilgenommen – dann entfällt der Nachweis bei Erweiterung und Neuerteilung
  • Bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung, auch eine abgeschlossene Ausbildung aus dem Ausland
  • Abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf, als Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutisch-kaufmännische Fachangestellte oder in einem Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens
  • Ausbildung als Schwesternhelferin oder Pflegediensthelfer, eine Sanitätsausbildung oder eine rettungsdienstliche Ausbildung
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Silber oder Gold

Die Aufzählung in § 19 Abs. 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung ist mit „insbesondere“ eingeleitet und damit nicht abschließend – entscheiden muss am Ende die Führerscheinstelle. Wenn du glaubst, dazuzugehören, frag dort nach, bevor du einen Kurs buchst.

Früh erledigt.
Später entspannt.

Am besten ganz zuerst: Er hängt an keiner Voraussetzung und blockiert später sonst den Antrag.

  1. Kurs buchen

    Am besten ganz am Anfang. Ein Mindestalter gibt es für den Kurs nicht, du kannst ihn also schon vor der Anmeldung in der Fahrschule machen – und hast damit die erste Unterlage beisammen.

  2. Kurstag mitmachen

    Neun Einheiten Theorie und Übungen, meist an einem Tag. Am Ende bekommst du die Bescheinigung, und die ist der eigentliche Zweck des Tages – ohne sie geht der Antrag nicht raus.

  3. Sehtest dazu

    Bei Auto, Motorrad, Traktor und Anhänger kommt eine Sehtestbescheinigung dazu. Anders als die Erste Hilfe ist sie befristet: Bei der Antragstellung darf sie nicht älter als zwei Jahre sein. Für die Lkw-Klassen tritt an ihre Stelle die ärztliche Untersuchung.

  4. Antrag stellen

    Erste-Hilfe-Nachweis, biometrisches Passbild, Sehtest und ein amtlicher Geburtsnachweis gehen an die Führerscheinstelle. Stellen darfst du den Antrag bis zu sechs Monate vor deinem Mindestalter – wer früh dran ist, wartet später nicht.

  5. Ausbildung starten

    Ab hier läuft alles bei uns: Theorieunterricht, Fahrstunden, Prüfungen. Der Erste-Hilfe-Kurs ist damit für immer abgehakt.

Dein Kurs.
Dein nächster Schritt.

Die Bescheinigung muss von einer amtlich anerkannten Stelle kommen – wer das ist, gibt die Verordnung vor, nicht die Fahrschule.

Anerkannte Stellen

Dazu gehören die Ausbildungsstellen der großen Hilfsorganisationen – Rotes Kreuz, Malteser, Johanniter, Arbeiter-Samariter-Bund, DLRG – ebenso wie private anerkannte Anbieter. Auch ein Kurs bei Bundeswehr, Polizei oder Bundespolizei zählt.

Nächster Kurs bei uns

Direkt bei uns in der Fahrschule, Aidenbacher Str. 42A · 45 €

Platz sichern: 0151 67634161

Was er kostet

Bei uns kostet der Kurs 45 €. Er ist kein Teil des Fahrschulpreises und wird separat bezahlt. Machst du ihn woanders, legt der jeweilige Anbieter den Preis selbst fest – gesetzlich geregelt ist er nicht.

Zur Kostenübersicht

Noch Fragen?
Gut so.

Welche Unterlagen sonst noch zum Antrag gehören, steht auf jeder Klassenseite im Abschnitt „Ablauf“.

Neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, das sind gut sechs Zeitstunden reiner Unterricht. Mit Pausen wird daraus ein Kurstag – die meisten Anbieter legen ihn auf einen Samstag oder einen Ferientag. Nach oben ist die Zahl offen: Die Verordnung nennt neun Einheiten als Mindestumfang, ein Anbieter darf also mehr machen.

Dein Kurstag.
Lass uns sprechen.

Sag uns, wann du Zeit hättest und welche Klasse du machen willst. Wir klären gemeinsam, welchen Nachweis du noch brauchst.

Schreib uns – wir melden uns

Egal ob Frage, Terminwunsch oder erst mal nur Neugier – schreib uns kurz.

Mit dem Absenden verwenden wir deine Angaben, um deine Anfrage zu beantworten. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

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