Ein Kurstag. Fürs Leben.
Wenn es zählt.
Weißt du weiter.
Ohne diesen Nachweis erteilt die Führerscheinstelle keine Fahrerlaubnis – egal, welche Klasse du machst. Es ist ein Kurstag, es gibt keine Prüfung, und du machst ihn genau einmal im Leben.
Das musst du wissen
Ein Nachweis.
Für alle Klassen.
Alles hier steht in der Fahrerlaubnis-Verordnung und gilt bei jedem Anbieter und jeder Fahrschule gleich – daran ändert kein Angebot etwas.
- Pflicht
- Ohne Erste-Hilfe-Nachweis gibt es keine Fahrerlaubnis. Er gehört zu den Unterlagen, die dem Antrag bei der Führerscheinstelle beizufügen sind – zusammen mit Passbild und Sehtest.
- Umfang
- Mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. In der Praxis ist das ein Kurstag, oft an einem Samstag.
- Inhalt
- Theoretischer Unterricht und praktische Übungen – die Verordnung verlangt ausdrücklich beides. Vorgeschriebenes Thema ist außerdem Grundwissen zur Organ- und Gewebespende.
- Welche Klassen
- Alle. Vom Roller der Klasse AM bis zum Lkw mit Anhänger der Klasse CE ist es derselbe Kurs mit demselben Umfang.
- Wer schult
- Eine für solche Schulungen amtlich anerkannte Stelle oder ein Träger der öffentlichen Verwaltung – die Verordnung nennt dabei ausdrücklich auch Bundeswehr, Polizei und Bundespolizei.
- Mindestalter
- Für den Kurs schreibt die Verordnung keines vor. Du kannst ihn also machen, bevor du dich überhaupt anmeldest.
- Gültigkeit
- Kein Ablaufdatum. Erweiterst du später auf eine weitere Klasse, ist auf den Nachweis zu verzichten, wenn du schon einmal teilgenommen hast.
Neun Einheiten.
Ein gutes Gefühl.
Die häufigste Fehlinformation zum Thema: dass es für Lkw und Bus einen längeren Kurs gebe. Das stimmte bis 2015 und stimmt seither nicht mehr.
- 9 × 45
Minuten Unterricht
Neun Unterrichtseinheiten sind der gesetzliche Mindestumfang. Mit Pausen ist das ein Tag – wer morgens anfängt, hat die Bescheinigung am Nachmittag in der Hand.
- 1 Kurs
Für jede Klasse
Bis zum 1. April 2015 gab es zwei Formate: die kürzere Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen für Auto und Motorrad und einen doppelt so langen Kurs für Lkw und Bus. Heute ist es einer für alle.
- 0 ×
Wiederholung
Für den Führerschein musst du nie auffrischen – auch nicht nach zwanzig Jahren und nicht für eine weitere Klasse. Nur wer im Betrieb als Ersthelfer benannt ist, wiederholt regelmäßig; das ist Arbeitsschutz und ein anderes Regelwerk.
Nach § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Der Kurs zählt zu den Fremdkosten deiner Ausbildung, ebenso wie Sehtest und Passbild.
Nicht nur zuhören.
Selbst ausprobieren.
Theorie und praktische Übungen – beides verlangt die Verordnung ausdrücklich. Geübt wird an Puppen und aneinander, nicht am Papier.
Das passiert am Kurstag
- Unfallstelle absichern und sich selbst dabei nicht in Gefahr bringen
- Notruf 112 – was die Leitstelle von dir wissen muss
- Helm abnehmen und Verletzte aus dem Fahrzeug retten
- Bewusstlose ansprechen, Atmung prüfen, stabile Seitenlage
- Herz-Lungen-Wiederbelebung, auch mit einem Defibrillator (AED)
- Blutungen stillen, Wunden versorgen, Schock erkennen
- Verbrennungen und Knochenbrüche, Betreuen bis der Rettungsdienst da ist
- Grundwissen zur Organ- und Gewebespende – vorgeschriebener Teil des Kurses
Das erwartet dich nicht
- Keine Prüfung, keine Note, kein Test am Ende
- Keine Vorkenntnisse – der Kurs fängt bei null an
- Kein Auswendiglernen von Fachbegriffen
- Keine Auffrischung nach ein paar Jahren, jedenfalls nicht für den Führerschein
Vielleicht hast
du schon alles.
Nicht jeder muss den Tag investieren. Prüf diese Liste, bevor du buchst.
- Du hast schon eine Fahrerlaubnis oder früher an einer solchen Schulung teilgenommen – dann entfällt der Nachweis bei Erweiterung und Neuerteilung
- Bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung, auch eine abgeschlossene Ausbildung aus dem Ausland
- Abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf, als Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutisch-kaufmännische Fachangestellte oder in einem Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens
- Ausbildung als Schwesternhelferin oder Pflegediensthelfer, eine Sanitätsausbildung oder eine rettungsdienstliche Ausbildung
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Silber oder Gold
Die Aufzählung in § 19 Abs. 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung ist mit „insbesondere“ eingeleitet und damit nicht abschließend – entscheiden muss am Ende die Führerscheinstelle. Wenn du glaubst, dazuzugehören, frag dort nach, bevor du einen Kurs buchst.
Früh erledigt.
Später entspannt.
Am besten ganz zuerst: Er hängt an keiner Voraussetzung und blockiert später sonst den Antrag.
Kurs buchen
Am besten ganz am Anfang. Ein Mindestalter gibt es für den Kurs nicht, du kannst ihn also schon vor der Anmeldung in der Fahrschule machen – und hast damit die erste Unterlage beisammen.
Kurstag mitmachen
Neun Einheiten Theorie und Übungen, meist an einem Tag. Am Ende bekommst du die Bescheinigung, und die ist der eigentliche Zweck des Tages – ohne sie geht der Antrag nicht raus.
Sehtest dazu
Bei Auto, Motorrad, Traktor und Anhänger kommt eine Sehtestbescheinigung dazu. Anders als die Erste Hilfe ist sie befristet: Bei der Antragstellung darf sie nicht älter als zwei Jahre sein. Für die Lkw-Klassen tritt an ihre Stelle die ärztliche Untersuchung.
Antrag stellen
Erste-Hilfe-Nachweis, biometrisches Passbild, Sehtest und ein amtlicher Geburtsnachweis gehen an die Führerscheinstelle. Stellen darfst du den Antrag bis zu sechs Monate vor deinem Mindestalter – wer früh dran ist, wartet später nicht.
Ausbildung starten
Ab hier läuft alles bei uns: Theorieunterricht, Fahrstunden, Prüfungen. Der Erste-Hilfe-Kurs ist damit für immer abgehakt.
Dein Kurs.
Dein nächster Schritt.
Die Bescheinigung muss von einer amtlich anerkannten Stelle kommen – wer das ist, gibt die Verordnung vor, nicht die Fahrschule.
Anerkannte Stellen
Dazu gehören die Ausbildungsstellen der großen Hilfsorganisationen – Rotes Kreuz, Malteser, Johanniter, Arbeiter-Samariter-Bund, DLRG – ebenso wie private anerkannte Anbieter. Auch ein Kurs bei Bundeswehr, Polizei oder Bundespolizei zählt.
Nächster Kurs bei uns
Direkt bei uns in der Fahrschule, Aidenbacher Str. 42A · 45 €
Platz sichern: 0151 67634161Was er kostet
Bei uns kostet der Kurs 45 €. Er ist kein Teil des Fahrschulpreises und wird separat bezahlt. Machst du ihn woanders, legt der jeweilige Anbieter den Preis selbst fest – gesetzlich geregelt ist er nicht.
Zur KostenübersichtNoch Fragen?
Gut so.
Welche Unterlagen sonst noch zum Antrag gehören, steht auf jeder Klassenseite im Abschnitt „Ablauf“.
Neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, das sind gut sechs Zeitstunden reiner Unterricht. Mit Pausen wird daraus ein Kurstag – die meisten Anbieter legen ihn auf einen Samstag oder einen Ferientag. Nach oben ist die Zahl offen: Die Verordnung nennt neun Einheiten als Mindestumfang, ein Anbieter darf also mehr machen.
Für den Führerschein nicht. Die Fahrerlaubnis-Verordnung nennt für die Erste-Hilfe-Schulung keine Frist, und bei einer Erweiterung oder Neuerteilung ist auf den Nachweis ausdrücklich zu verzichten, wenn du schon einmal teilgenommen hast. Verwechselt wird das regelmäßig mit dem Sehtest: Die Sehtestbescheinigung darf bei der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein. Und wer im Betrieb als Ersthelfer benannt ist, frischt regelmäßig auf – das schreibt aber der Arbeitsschutz vor, nicht das Fahrerlaubnisrecht.
Nein. Erweiterst du deine Fahrerlaubnis, etwa von B auf BE oder von C1 auf C, ist auf den Nachweis zu verzichten, sobald du zuvor an einer Schulung in Erster Hilfe teilgenommen hast. Dasselbe gilt bei einer Neuerteilung. Praktisch heißt das: einmal im Leben, danach nie wieder – auch wenn die Bescheinigung längst verschollen ist, denn dann genügt in der Regel der bestehende Führerschein als Beleg.
Nein, es ist überall derselbe. Bis zum 1. April 2015 stimmte die Unterscheidung: Für Auto und Motorrad reichte die kürzere Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, für Lkw und Bus war ein doppelt so langer Erste-Hilfe-Kurs vorgeschrieben. Seither gilt ein einheitlicher Kurs mit neun Unterrichtseinheiten für alle Fahrerlaubnisklassen. Wer dir etwas anderes erzählt, erinnert sich an seinen eigenen Führerschein.
Wahrscheinlich nicht. Befreit ist unter anderem, wer eine ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung bestanden hat, eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf oder als Medizinische Fachangestellte abgeschlossen hat, eine Sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung nachweist oder das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber oder Gold besitzt. Die Aufzählung im Verordnungstext ist mit dem Wort „insbesondere“ eingeleitet und damit nicht abschließend – im Zweifel entscheidet die Führerscheinstelle. Ein kurzer Anruf dort ist billiger als ein Kurstag.
Nein, und das ist eine Frage, die wir dir ohne Eigeninteresse beantworten können: Die Bescheinigung muss von einer amtlich anerkannten Stelle oder einem Träger der öffentlichen Verwaltung kommen – Bundeswehr, Polizei und Bundespolizei nennt die Verordnung ausdrücklich. Wo du sie machst, ist dir überlassen. Sag uns einfach, wann du kannst, dann sagen wir dir, welcher Weg in Vilshofen der kürzeste ist.
Dein Kurstag.
Lass uns sprechen.
Sag uns, wann du Zeit hättest und welche Klasse du machen willst. Wir klären gemeinsam, welchen Nachweis du noch brauchst.
Schreib uns – wir melden uns
Egal ob Frage, Terminwunsch oder erst mal nur Neugier – schreib uns kurz.
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